Wie Sie Ihre Rechte als Verbraucher durchsetzen
Mit den Verbraucherschützer kostenlos und einfach Verbraucheransprüche durchsetzen.
Leider gibt es Millionen von Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die aufgrund von fehlerhaften Wiederspruchsbelehrungen fehlerhaft sind. Diese Versicherungen sind meist anfechtbar und Betroffene können hierdurch einen Großteil ihrer Beiträge zuzüglich einer Nutzungsschädigung zurückfordern.
So geht’s – leicht und bequem vom Sofa aus
Viele Verbraucher wissen nicht, welche Rechte sie haben. Und selbst wenn sie es wissen, ist es oft schwer, diese durchzusetzen. Dabei gibt es Verbraucherschützer, die genau das tun! Schnell und Einfach in drei Schritten zum Recht.
Kostenlose Prüfung
1. Sie reichen Ihre Unterlagen unverbindlich ein und erhalten eine kostenlose Prüfung
Lebensversicherung widerrufen
2. Nach erfolgreicher Prüfung entscheiden Sie sich, ob Sie die mit den Verbraucherschützer kooperierenden Anwälte beauftragen möchten
kein Erfolg, kein Honorar
3. Lassen Sie uns handeln. Dabei gilt: Kein Erfolg, kein Honorar
Kann ich meine Lebensversicherung auch noch nach Jahren widerrufen?
Mit dem Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Selbst bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge können widerrufen werden. Konsumentenschutz ist uns wichtig – daher bieten wir Ihnen diese einmalige Gelegenheit an, Ihren Vertrag rückgängig zu machen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH (C-209/12) haben Versicherungskunden ein unbefristetes Rücktrittsrecht, wenn ihnen fehlerhafte Rücktrittsbelehrungen zur Verfügung gestellt wurden. Das Österreichische Oberste Gericht (7 Ob 107/15h) hat dies nun auch festgestellt. Damit ist jeder Versicherungskunde in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union davor geschützt, in Folge fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen einen Vertrag abzuschließen.
Der Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag kann finanzielle Vorteile mit sich bringen. Da die Höhe des Rückkaufswertes oft nicht einmal die Höhe der einbezahlten Prämie erreicht, ist es sinnvoll, den Vertrag zu kündigen. Allerdings steht der Versicherungsnehmer als Privatperson einem übermächtigen Gegner, den Versicherungsgesellschaften, gegenüber.
Viele Konsumenten scheuen daher den Gang vor Gericht, da sie entweder das Risiko nicht tragen möchten, oder die Kosten nicht vorfinanzieren können. Wir von ruecktritt-lebensversicherung.de unterstützen Sie bei diesem Schritt und beraten Sie professionell und kostenlos.
Die Verbraucherschützer mit Ihren Partnerunternehmen übernehmen für Sie als Konsument das gesamte Prozesskostenrisiko, inklusive Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter- und gegnerischer Kosten. Nach erfolgter Rückabwicklung erhalten Sie Ihren Mehrwert (einbezahlte Prämie inkl. Zinsen abzgl. Rückkaufswert) ausbezahlt. Die Verbraucherschützer sowie dessen Partnerunternehmen behält sich nur im Erfolgsfall 35% des Vermögensvorteils ein.
Konsumentenschutz ist unser Anliegen! Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche bei der Durchsetzung durch einen spezialisierten und kompetenten Anwalt zu unterstützen. Wir setzen Ihren Anspruch mit Expertisen im Versicherungsrecht kompetent durch – unabhängig vom finanziellen Aufwand.
Der österreichische Gesetzgeber hat per 1.1.2019 mit einer Novelle zum VersVG die Rechte von Versicherungsnehmern bei fehlerhaften Polizzen gegenüber der bisherigen Rechtslage erheblich eingeschränkt. Je nach dem Zeitpunkt des Rücktritts werden nun drei Fallgruppen unterschieden:
- Rücktritt innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss: der Versicherungsnehmer erhält die einbezahlte Prämie ohne Abzüge zurück. Es gibt demnach – und das ist positiv – keinen Abzug für die Absicherung des Todesfallrisikos oder für die Absicherung zusätzlicher Risiken. Hinsichtlich allfälliger Zinsen auf die geleisteten Prämienzahlungen ist im Gesetzestext nichts vorgesehen, weshalb man wohl auf die allgemeine Verzinsung nach ABGB zurückgreifen wird können.
- Rücktritt ab dem zweiten bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsabschluss: Hier erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert ohne Abzug der Abschlusskosten und ohne Abzug nach § 176/4 VersVG. Eine gravierende Verschlechterung stellt aber der Umstand dar, dass der Versicherungsnehmer sich die Versicherungssteuer und Veranlagungsverluste sowie diverse andere Kostenbelastungen anrechnen lassen muss. Offen bleibt, wie Veranlagungsverluste nachvollziehbar abzurechnen sind, damit eine transparente Zuordnung zu Veranlagungsverlusten und diversen Kosten sichergestellt ist.
- Rücktritt nach Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsabschluss: Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Versicherungsnehmer nur der Rückkaufswert nach § 176 Abs 1 VersVG zustehen soll. Der Versicherungsnehmer wird also gleich behandelt, wie in dem Fall, wo er kündigt. Es spielt also gar keine Rolle mehr, ob der Versicherer falsch belehrt hat oder nicht.
Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Welche Fristen gelten?
Ein unbefristetes Rücktrittsrecht bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht ist seit dem 19.12.2013 der Europäischen Gerichtshof entschieden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bindet alle Gerichte der Mitgliedstaaten sohin auch Österreich. Die Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofes vom 2. September 2015, 7 Ob 107/15 h hat nunmehr klargestellt, dass einem Versicherungsnehmer aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über sein Rücktrittsrecht ein unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht.
Mit seiner aktuellen Entscheidung hat der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass bei bereits gekündigten Verträgen das Rücktrittsrecht besteht. Die Beurteilung der wesentlichen Frage, ob eine unrichtige, falsche und/oder unvollständige Rücktrittsbelehrung vorliegt, kann nur auf Grundlage der Versicherungsunterlagen beurteilt werden. Sollten Sie Zweifel an Ihrer Rücktrittsbelehrung haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Der Rücktritt infolge unrichtiger Rücktrittsbelehrung ist für Versicherungsverträge bedeutsam, die zwischen dem 1.1.1997 und 31.12.2015 abgeschlossen wurden. Bei diesen Verträgen kann der Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn die ihm von der Versicherung erteilte Rücktrittsbelehrung unrichtig war. Die Frist für den Rücktritt beträgt 3 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer von der Unrichtigkeit der Rücktrittsbelehrung Kenntnis erlangt.
Bei fehlerhafter Rücktrittsbelehrung durch die Versicherungsunternehmen kann in einer Mehrzahl der Fälle dem Versicherungsnehmer finanzielle Vorteile bringen. Nicht selten erreicht der Rückkaufswert der Versicherungsverträge nicht einmal die Höhe der einbezahlten Prämien, was zu zahlreichen positiven Erledigungen im Sinne der Konsumenten geführt hat.
Unser Partnerunternehmen konnte bereits in mehreren Fällen im Sinne der Versicherungsnehmer sowohl im Vergleichswege als auch im Gerichtswege deren Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Derzeit werden einige für Versicherungsnehmer äußerst interessante Fragen auf Basis von Vorlagen österreichischer Gerichte durch den Europäischen Gerichtshof einer Klärung zugeführt. Mit unserem Produkt Konsumentenschutz sind Sie auf der sicheren Seite – egal, was passiert.
Verschaffen Sie sich Sicherheit
Haben Sie Fragen zum Konsumentenschutz? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.